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Home » Schulen und Kindergärten im Lockdown
Bildung

Schulen und Kindergärten im Lockdown

adminVon adminNovember 15, 20203 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Betreuung und pädagogische Unterstützung von Kindern ist an Österreichs Kindergärten und Schulen auch im Lockdown ohne Bedingungen an die Eltern möglich.

Der kommende Montag ist der letzte reguläre Schultag in Österreich. Bis 6. Dezember werden alle Schulen auf Fernunterricht umgestellt. Kindergärten bleiben für Familien im Bedarfsfall offen. Es ist seitens der Eltern kein Nachweis über den Bedarf zu führen. Die Besuchsverpflichtung für Kinder im letzten Kindergartenjahr entfällt.

Am Montag sollen alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen Lern- und Arbeitspakete für die kommenden drei Wochen erhalten. Dabei wird von den Lehrkräften auch erhoben, wer Betreuung und pädagogische Unterstützung in der jeweiligen Schule nutzen will.

In den Schulen werden für die Zeit des Lockdowns „Lernstationen“ eingerichtet. Hier können die Kinder im Rahmen von Kleingruppen unterstützt von Pädagog*innen Aufgaben machen und auch bei Problemen nachfragen. Dieses Angebot kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Bildungsminister Heinz Fassmann dazu bei einer Pressekonferenz am vergangenen Samstag: „Die Schulen sind nicht zu.“ Alle Eltern mit Betreuungsschwierigkeiten können das Angebot nutzen. Dabei werde nicht zwischen Eltern in systemkritischen Berufen und anderen Jobs unterschieden. Das Angebot richtet sich auch gezielt an alle Kinder, die zu Hause keinen Arbeitsplatz oder keinen Internetanschluss haben. Vizekanzler Werner Kogler will mit diesem Angebot auch Eltern entlasten, die im Home Office mit der Kinderbetreuung überfordert sind. Kinder mit speziellem Förderbedarf werden von den Lehrkräften übrigen aktiv aufgefordert, in die Schulen zu kommen.

Gruindsätzlich sind die Kindergärten und Schulen immer offen, um die Kinderbetreuung sicherzustellen. Sollte eine Einrichtung wegen Corona geschlossen und die Kinder wegen einer Quarantäne nach Hause geschickt werden, dann erhalten Eltern bis zu vier Wochen Sonderbetreuungsurlaub.

Grundsätzlich soll in den drei Wochen des Lockdowns in allen Fächern an allen Schulstufen nur das bereits Gelernte vertieft werden. Neue Inhalte sollen nur dann vermittelt werden, wenn das auch „pädagogisch vertret- und machbar“ ist. Die Entscheidung darüber liegt bei jedem einzelnen Lehrer.

Schularbeiten, die für diesen Zeitraum geplant waren, werden verschoben. Wenn Noten auch anders ermittelt werden können, etwa durch eine stärkere Gewichtung der Mitarbeit, dann können diese Schularbeiten wegen Kollisionen mit anderen Prüfungen bis Ende des Semesters auch abgesagt werden. Test oder andere schriftliche Leistungsfeststellungen sollen nur dann stattfinden, wenn eine solche Beurteilung nicht möglich ist. An Abschlussklassen der Oberstufen sollen die Schularbeiten aber möglichst nicht abgesagt werden.

Um Schülerinnen und Schülern mit Lerndefiziten zu unterstützen, wird es in den Weihnachts-, Semester- und Osterferien für sie spezielle Förderprogramme geben. Außerdem ist eine Erweiterung der Sommerschule 2021 geplant.

Auch bei der technischen Ausstattung will das Unterrichtsministerium Schülerinnen und Schüler, die zu Hause über kein Notebook verfügen, unterstützen. 11.000 Laptops und Tablets wurden bisher ausgegeben. Dazu wird das Ministerium weitere Endgeräte anschaffen. Im Lockdown sollen beim Distance Learning vor allen das Portal Digitale Schule (PoDS), das Serviceportal Distance-Learning, Digi4school und die Online-Eduthek des Bildungsministeriums inklusive des Bildungsportals Edutube genutzt werden.

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