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Home » „Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten!“
Erwachsen werden

„Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten!“

Sabine StandenatVon Sabine StandenatApril 10, 2019Aktualisiert:Feber 26, 20263 Minuten Lesezeit
© iStock Images
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Experten-Interview mit DSAin Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwältin, Wien.

Was versteht man unter Gewalt gegen Kinder?
Gewalt hat viele Gesichter – körperliche, seelische, sexuelle Gewalt oder Vernachlässigung. Häufig kommt es auch zu Mischformen. Obwohl viele Eltern bereits wissen, dass Gewalt in der Erziehung seit 30 Jahren verboten ist, geschieht sie nach wie vor.

Jeder kann helfen!

Monika Pinterits, 01/4000/8011

Welche Formen gibt es im Säuglingsalter, bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen?
Leider kennen wir alle Gewaltformen in allen Altersabschnitten. Je früher ein Kind Gewalterfahrungen macht – zum Beispiel Schütteln bei Kleinstkindern –, desto entwicklungshemmender kann diese sein.

Was können Gründe sein, warum Eltern ihre Kinder misshandeln?
40 Prozent der Bevölkerung akzeptieren immer noch Gewalt als Erziehungsmittel, zumindest in Form der „gesunden Watsche“. Eltern, die misshandeln, sind oft überlastet und überfordert. Eigene Gewalterfahrungen, psychische Erkrankungen, Alkoholmissbrauch oder Existenzängste verringern die Fähigkeit zur Selbstkontrolle und können zur Anwendung von Gewalt gegen die eigenen Kinder führen. Hier sollte Hilfe in Form von präventiven Angeboten ansetzen. Die Auswirkungen von psychischer Gewalt wie Abwertung oder lächerlich Machen wird leider oft unterschätzt.

Welche Auswirkungen haben Misshandlungen auf die Kinder – im Moment und für später?
Wenn eine Person, der man vertraut und auf die man angewiesen ist, einem etwas Schlimmes antut, ist das ein traumatisches Erlebnis. Diese Kinder lernen nicht, sichere Bindungen zu Erwachsenen aufzubauen. Diese Bindungsfähigkeit braucht man aber, um sich entwickeln zu können. Deshalb sind viele Kinder und Jugendliche, die Gewalt erleben, in ihrer Entwicklung verzögert. Manche wachsen langsamer, lernen später sprechen oder können sich in der Schule nur schwer konzentrieren. Bei massivsten Gewalterlebnissen kommt es zu einer sogenannten Abspaltung. Das Erlebte wird entweder verdrängt, oder die Kinder fühlen sich, als ob sie aus ihren Körpern „aussteigen“. Grundsätzlich sind die Auswirkungen sowohl körperlich als auch psychisch äußert vielfältig und können auch erst im Erwachsenenalter auftreten.

Wie kann ein Außenstehender erkennen, dass ein Kind misshandelt wird?
Direkte Folgen der Gewalt sind offensichtliche Verletzungen wie blaue Flecken, Verbrennungen oder Blutungen. Auch Einkoten oder Einnässen kann vorkommen. Indirekte Folgen sind Albträume, Ängste, Depressionen, körperliche Symptome, Selbstverletzungen oder Waschzwänge. Kinder inszenieren oft Gewalterlebnisse mit ihren Puppen oder zeichnen sie. Auch Wesensveränderungen können ein Symptom sein.

Wer und wie kann dann helfen?
Jede/r kann helfen. Besteht eine akute Gefahr für ein Kind und kann diese nicht anders abgewendet werden, ruft man am besten die Polizei. Beratung in diesen Situationen kann man sich in der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder bei anderen Beratungsstellen wie den Kinderschutzzentren holen. Erhärtet sich ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung durch Gewalt, sollte man eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe machen.

Sind Therapien mit gewalttätigen Eltern erfolgreich?
Abgesehen von sadistischen Eltern verletzen die wenigsten ihre Kinder mit Absicht. Meist ist das ein Zeichen von Überforderung. Aber natürlich ist es wichtig, dass sie sich Hilfe holen. Das ist keine Schande, und in der Regel kann eine Erziehungsberatung vieles verändern.

Sind besonders Kindergärten, Lehrer, Trainer, medizinisches Personal und Nachbarn gefordert, auf Anzeichen von Misshandlung zu achten?
Grundsätzlich jeder! Aber Berufsgruppen, die in der Beratung und Betreuung von Kindern tätig sind, haben bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die Verpflichtung, eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen.

Artikel zum Thema Gewalt gegen Kinder:

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Sabine Standenat

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