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Home » Endlich: Fixe Regeln für den Schulstart im Herbst
Bildung

Endlich: Fixe Regeln für den Schulstart im Herbst

adminVon adminAugust 25, 20215 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Bildungsminister Heinz Fassmann und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein haben heute einen neuen Drei-Stufen-Plan mit fixen Regeln für den Schulstart vorgestellt.

Jetzt ist endlich Schluss mit der Ungewissheit: Bildungsminister Heinz Faßmann und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein haben heute die Detailregeln für den Schulbetrieb im Herbst vorgestellt. Mit diesen neuen Regeln sollen großflächige Schulschließungen oder Schichtbetrieb, wie sie im Frühjahr dieses Jahresüblich waren, vermieden werden. Jetzt gibt es einen Drei-Stufen-Plan, in dem die jeweiligen Maßnahmen je nach Risikolage für die Schulen aufgelistet werden.

Bereit bekannt war, dass zum Start des Schuljahrs (in Ostösterreich am 6. September) alle Schüler*innen und Lehrer*innen dreimal wöchentlich getestet werden, davon einmal per PCR-Test. Nach diesen drei Wochen, in dem der Infektionsstand pro Schule und Klasse erhoben werden soll, startet ein auf den 3G-Regeln basierendes System, das etwa geimpfte Kinder und Lehrer von der Testpflicht befreit. Es wird drei unterschiedliche Sicherheitsstufen geben, die auf der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz basieren. In die Risikoberechnungen fließen auch andere Faktoren, etwa die Anzahl der Tests, die Aufklärungsrate oder die Dynamik des infektionsgeschehens ein. Dazu liefert die AGES zusätzliche Informationen zu Schulclustern auf Bezirksebene. So kann das Bildungsministerium weitere Maßnahmen auf Schul- oder Bezirksebene erlassen. Insgesamt gibt es drei Risikogruppen, unter 100 spricht man von einem geringen, von 100 bis 200 von einem mittleren, ab 200 von einem hohen Infektionsrisiko. Dafür gelten ab 6. September folgende Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig. Bei regionaler Risikolage kann der Test vorübergehend auch verpflichtend angeordnet werden.
  • Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen gebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
  • Eine Maskenpflicht besteht in dieser Stufe nicht.
  • Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche. Ein Test muss ein PCR-Test sein.
  • Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen gebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz.
  • Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche. Ein Test muss ein PCR-Test sein.
  • Nicht geimpfte Lehr- und Verwaltungskräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, der von außen gebracht wird. Antigentests stehen in der Schule zur Verfügung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz. Ab der 9. Schulstufe wird die Maske auch im Unterricht getragen.
  • Die Regel gilt auch für Lehrkräfte.
  • In Stufe 1 können Schulveranstaltungen durchgeführt werden.
  • In Stufe 2 nur nach einer zuvor erfolgten Risikoanalyse und unter Einhaltung aller Hygienevorschriften.
  • Ab Stufe 3 dürfen keine Schulveranstaltungen mehr stattfinden. Konferenzen, Sprechtage, aber auch Verständigungen gibt es nur mehr in digitaler Form.
  • In Stufe 1 gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Internat übernachten, die 3G-Regel. Nicht geimpftes Personal muss immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein externer PCR-Test sein.
  • In Stufe 2 tragen alle Personen außerhalb der Gemeinschafts- und Schlafräume Mund-Nasenschutz. Nicht geimpftes Personal und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler sind darüber hinaus verpflichtet, am Tag der Anreise ein negatives Testzertifikat vorzulegen.
  • In Stufe 3 haben zusätzlich nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe auch in den Gemeinschaftsräumen einen MNS zu tragen.
  • In Stufe 1 muss beim Singen und Turnen im Schulgebäude häufig durchgelüftet werden.
  • In Stufe 2 soll Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nach Möglichkeit im Freien absolviert werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist auch ein Unterricht im Schulgebäude möglich, allerdings nur bei einem Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern. Für Bewegung und Sport gilt ein Sicherheitsabstand von einem Meter.
  • In Stufe 3 ist das Musizieren mit Blasinstrumenten nur noch im Freien möglich, kommen keine Blasinstrumente zum Einsatz gelten dieselben Regeln wie in Stufe 2. Selbiges gilt für Bewegung und Sport, die weiterhin primär im Freien oder, sofern das nicht möglich ist, unter strikter Einhaltung der Sicherheitsabstände absolviert werden kann.

Für den Schulstart skizzierte Heinz Faßmann ein typisches Testregime: Am Montag soll ein anterio-nasaler Antigentest, dessen Ergebnis schon nach 15 Minuten vorliegt, und ein PCR-Test, dessen Ergebnis am Dienstag vorliegt, durchgeführt werden. Nach Ablauf der 72-stündigen Gültigkeit des PCR-Tests soll dann am Donnerstag wieder ein Antigentest durchgeführt werden.

Wenn es das Infektionsgeschehen erfolderlich macht, wird es eine Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften im Schulbetrieb gegeben. Schüler und Lehrer müssen nach der Sicherheitsphase ihre „epidemologische Unbedenklichkeit“ nachweisen. Das kann der Impfnachweis sein. Und für alle Ungeimpften ist ein gültiger Testnachweis unabdingbar.

Um die Impfrate bei den ab 12-Jährigen zu erhöhen, werden die Impfbusse im Herbst gezielt schulnahe Standorte anfahren, um Impfwilligen hier eine niederschwellige Möglichkeit zur Impfung zu bieten. Impfungen werden auch im Ninja-Pass vermerkt. Für geimpfte Schüler*innen entfällt in jeder Risikolage die Verpflichtung an den Tests in der Schule teilzunehmen.

Das Ministerium wird nach der inzwischen beendeten Ausschreibung der BBG rund 4.000 Luftreinigungsgeräte anschaffen, die für saubere Luft in allen Klassenzimmern sorgen sollen, die nur unzureichend oder gar nicht natürlich belüftet werden können. Bei Bedarf kann die Zahl der Luftreiniger im Laufe des Herbstes auch erhöht werden.

Das bereits vorgestellte Frühwarnsystem bleibt auch im neuen Schuljahr aufrecht. So gibt es bei insgesamt 116 Kläranlagen in ganz Österreich ein Abwassermonitoring, durch welches die Virenbelastung erhoben wird. Damit werden 75 Prozent der Schülerpopulation in Österreich erfasst.

Ebenfalls bestehen bleiben die rund 300 Schulen mit rund 86.000 Schüler*innen, in denen im Rahmen einer Sentinelstudie laufend Daten zum Infektionsgeschehen ermittelt werden. Mit dieser großflächigen Überwachung sollen Clusterbildungen an Schulen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen zielgerichtet eingeleitet werden.

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